Private Krankenkassen oder private Zusatzversicherungen zur gesetzlichen Krankenversicherung erstatten die Kosten einer Behandlung im Rahmen der Vertragsbedingungen. Das heißt, eine Kostenübernahme bei privaten Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen ist möglich, wenn Heilpraktikerleistungen eingeschlossen sind. Bitte rufen Sie hierfür vorab Ihre Krankenkasse an.
Die Abrechnung machen Sie dann direkt mit Ihrer Krankenkasse anhand unserer Rechnung gemäß der Heilpraktiker-Gebührenverordnung (GebüH).
Heilpraktiker-Leistungen sind mehrwertsteuerbefreit gemäß § 4 Nr.14 Buchst. a UStG.